AGBs Clean & Umzug Profis AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs Stand: 01. Januar 2025)

01. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Miete von Möbelliften mit Bedienung zwischen der Clean & Umzug Profis AG und Ihren Kunden. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien und sind integraler Bestandteil jedes Mietvertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

02. Pflichten der Clean & Umzug Profis AG

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Möbellift in einem betriebsbereiten und sicheren Zustand bereitzustellen, der den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
2. Die Bedienung des Möbellifts erfolgt ausschliesslich durch geschultes und qualifiziertes Personal des Auftragnehmers, um einen sicheren und effizienten Einsatz zu gewährleisten.

03. Pflichten des Kunden

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Einsatz sicherzustellen, dass:

  • Der Aufstellort des Möbellifts frei zugänglich ist und ausreichender Platz für den Aufbau vorhanden ist.
  • Gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen eingeholt wurden.
  • Der Untergrund am Aufbauort tragfähig ist und den Anforderungen für den Betrieb eines Möbellifts entspricht.

2. Der Auftraggeber hat alle Informationen zum Einsatzort (z. B. Masse, Zugänglichkeit, Besonderheiten) rechtzeitig und korrekt an den Auftragnehmer zu übermitteln.
3. Der Auftraggeber haftet für Verzögerungen, Schäden oder Zusatzkosten, die durch falsche Angaben, unzureichende Vorbereitung oder andere Umstände, die er zu vertreten hat, entstehen.

04. Preise & Preisbasis

1. Die Preise für die Miete und Bedienung des Möbellifts werden im Mietvertrag verbindlich festgelegt und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken (CHF).
2. Der Mindestmietzeitraum beträgt 2 Stunden, auch wenn die tatsächliche Einsatzzeit kürzer ausfällt. Jede angefangene weitere Stunde wird gemäss der vereinbarten Stundenpauschale berechnet.
3. Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

  • Wartezeiten aufgrund verspäteter Ankunft des Auftraggebers oder nicht zugänglicher Einsatzorte.
  • Einsätze unter erschwerten Bedingungen, wie widrige Witterungsverhältnisse oder Strassensperrungen.
  • Zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise das Umsetzen des Möbellifts sowie weitere Arbeiten wie Packservice, Umzugshilfe und ähnliches welches während der Ausführung gebucht werden.

05. Zusätzliche Helfer

Sollten zusätzliche Helfer für das Tragen und Heben von Waren benötigt werden, können diese auf Wunsch des Auftraggebers bereitgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen CHF 90.- zzgl. 8.1% MwSt. pro Mitarbeiter und Stunde. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, wobei der Mindestansatz wie bei der Miete bei 2 Stunden liegt. Eine vorherige Buchung wird empfohlen, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. Falls die Buchung zusätzlicher Umzugshelfer nicht vorab erfolgt, besteht seitens der Clean & Umzug Profis AG keine Verpflichtung, Personal zur Unterstützung bereitzustellen.

05. Mietzeitbeginn und -ende

Die Mietzeit für den Möbellift beginnt, sobald das Gerät am Einsatzort eintrifft, noch vor Beginn des Aufbaus, und endet, sobald der Möbellift vollständig abgebaut, verladen und für die Abfahrt bereit ist. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder andere äußere Umstände verursacht werden, werden in die Mietzeit eingerechnet und entsprechend berechnet.

06. Zahlungskonditionen

1. Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar direkt nach Abschluss der Arbeiten an den Teamleiter des Auftragnehmers.
2. Alternativ sind Vorauszahlungen per Banküberweisung, TWINT oder PayPal möglich. Für digitale Zahlungsmethoden fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 3,5 % des vereinbarten Preises an.
3. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
4. Ein Zahlungsbeleg oder eine Quittung wird in jedem Fall ausgestellt und dem Auftraggeber übergeben oder per EMail zugesandt.

07. Versicherungsschutz/Haftung

1. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden bis zu einem Betrag von CHF 5 Millionen pro Schadensereignis abdeckt.
2. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht wurden.
3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschliesslich auf den Betrieb des Möbellifts durch das Personal des Auftragnehmers und beginnt mit der Inbetriebnahme am Einsatzort. Die Haftung endet mit dem Abbau und der Verladung des Möbellifts.

08. Stornierungsbedingungen

1. Stornierungen müssen schriftlich per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail erfolgen und vom Auftragnehmer bestätigt werden.
2. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • Mehr & bis drei (3) Wochen (15 Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Ausführungstermin wird mit einer Bearbeitungspauschale von CHF 100.- veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Ausführungstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Vier (4) bis vierzehn (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Ausführungstermins wird mit 50% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Drei (3) bis ein (1) Arbeitstag vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Ausführungstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Stornierung am selben Tag des vereinbarten Ausführungstermin wird mit 100% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

3. Kann der Einsatz am Tag der Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht zugänglicher Einsatzort, fehlende Genehmigungen, unsachgemässe Vorbereitung), nicht stattfinden, wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bereits entstandene Kosten zusätzlich zu berechnen.

09. Besondere Vereinbarungen

1. Alle besonderen Vereinbarungen müssen schriftlich im Vertrag festgehalten werden, um rechtsverbindlich zu sein.
2. Mündliche Absprachen sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

10. Datenschutz

1. Persönliche Daten des Auftraggebers werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, sie ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand und anwendbares Recht Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers.
2. 2. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

Mit der schriftlichen Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

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Bewertungen und wertvolle Erfahrungen!

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Schweizweit Hervorragenden Service Geniessen

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FAQs

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Häufige Fragen über den Möbellift

Häufige Fragen über
den Möbellift

Ein Möbellift ist eine mobile Hebebühne, die den Transport von Möbeln und schweren Gegenständen über Fenster oder Balkone ermöglicht.

Sie können den Möbellift einfach über unser Online-Formular oder telefonisch buchen.

Geben Sie dabei den gewünschten Termin, die Adresse und die Etage an – wir kümmern uns um den Rest!

Ja, unser Möbellift-Service eignet sich sowohl für private als auch gewerbliche Umzüge, Renovierungen oder den Transport schwerer Gegenstände.

Unsere Möbellifte haben eine Traglast von bis zu 400 kg.

Somit können auch grosse und schwere Möbelstücke wie Sofas, Schränke oder Haushaltsgeräte sicher transportiert werden.

Die Kosten hängen von der Einsatzdauer, der Etagenhöhe und der Zugänglichkeit des Gebäudes ab.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Ein Möbellift eignet sich für nahezu alle Gebäude mit Fenstern oder Balkonen, die direkt von außen erreichbar sind.

Idealerweise sollte eine freie Fläche von ca. 3 × 3 Metern für den Aufbau vorhanden sein.

Unsere geschulten Fachkräfte übernehmen den Aufbau sowie die Bedienung des Möbellifts, um einen sicheren und effizienten Transport zu gewährleisten.

Der Möbellift spart Zeit und Kraft, reduziert das Risiko von Schäden an Möbeln und Gebäuden und erhöht die Sicherheit beim Umzug, da schwere Gegenstände nicht mühsam über Treppen getragen werden müssen.

Der Aufbau eines Möbellifts dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten.

Nach der Einrichtung kann der Transport der Möbel sofort beginnen.

Unsere Möbellifte sind wetterfest und können auch bei Regen eingesetzt werden.

Bei extremen Wetterbedingungen wie Sturm oder starkem Schneefall behalten wir uns jedoch vor, den Einsatz aus Sicherheitsgründen zu verschieben.

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mit dem perfekten
Möbellift!

Geniessen Sie einen reibungslosen Umzug, bei dem Ihre Möbel sicher und unbeschädigt ihr Ziel erreichen.

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Mit unserem professionellen Möbellift-Service wird auch der Transport schwerster und sperrigster Möbel zum Kinderspiel. Selbst enge Zugänge oder hohe Stockwerke sind für unser erfahrenes Team kein Problem.

Verlassen Sie sich auf unsere Experten – für einen schnellen, sicheren und effizienten Umzug, der Zeit spart und Ihre Möbel schont.